Umzug steuerlich absetzen: So sparen Sie bares Geld
Ein Umzug ist nicht nur organisatorisch aufwendig, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Was viele nicht wissen: In vielen Fällen lassen sich Umzugskosten steuerlich geltend machen. Ob aus beruflichen Gründen oder privaten Veranlassungen – das deutsche Steuerrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, einen Teil der Ausgaben zurückzuerhalten. Welche Voraussetzungen gelten, welche Aufwendungen absetzbar sind und wie Sie richtig vorgehen, erfahren Sie hier direkt von Ihrem Umzugsunternehmen in München.
Wichtige Erkenntnisse
- Umzug aus beruflichen Gründen ist in vielen Fällen steuerlich absetzbar
- Auch private Umzüge können über haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden
- Rechnungen und Belege sind entscheidend für den Steuerabzug
- Umzugskostenpauschale kann bei beruflich veranlasstem Umzug genutzt werden
- Voraussetzung: Umzugskosten müssen nachweisbar und plausibel sein
- Eine sorgfältige Dokumentation spart Zeit und Geld bei der Steuererklärung
Wann sich ein Umzug steuerlich absetzen lässt
Ob und in welchem Umfang Sie einen Umzug steuerlich absetzen können, hängt vom Grund des Wohnungswechsels ab. Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen beruflich veranlasstem Umzug und privatem Wohnortwechsel:
1. Umzug aus beruflichen Gründen
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn er in direktem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht. Beispiele:
- Wechsel des Arbeitsortes oder Versetzung
- Verkürzung der Fahrzeit zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde pro Tag
- Antritt der ersten Arbeitsstelle oder eines neuen Jobs
- Umzug aufgrund besserer Erreichbarkeit der Arbeitsstätte oder Arbeitsbedingungen
- Rückkehr aus dem Ausland zur Arbeit in Deutschland
In diesen Fällen können viele Kosten als Werbungskosten absetzen (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen).
2. Privater Umzug
Auch bei rein privaten Wohnungswechseln lassen sich bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen – allerdings nicht als Werbungskosten, sondern als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Hier greift ein Steuerbonus von bis zu 20 % der Lohnkosten (max. 4.000 € pro Jahr).
Diese Umzugskosten können Sie absetzen
Ob Umzug beruflich oder privat veranlasst ist: Entscheidend ist, welche Umzugsauslagen belegt werden können. Typischerweise sind absetzbar:
- Transportkosten: Umzugsunternehmen, Lkw-Miete, Umzugskartons, Verpackungsmaterial
- Reisekosten: Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Umzugsreise, doppelte Fahrten
- Maklergebühren: bei beruflich bedingtem Wohnungswechsel für Mietobjekte
- Doppelte Mietzahlungen: wenn zwei Wohnungen vorübergehend parallel genutzt werden müssen (z. B. bei doppelter Haushaltsführung)
- Verpflegung & Unterkunft: z. B. bei mehrtägigen Umzügen
- Sonstige Umzugsauslagen: Ummeldegebühren, Handwerkerkosten, Nachsendeauftrag
Tipp: Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen systematisch in einem Ordner oder digital – das erleichtert die Steuererklärung erheblich.
Checkliste: Steuerliche Absetzbarkeit Schritt für Schritt
| Schritt | Was ist zu tun? | Hinweis |
|---|---|---|
| Umzugsgrund klären | Umzug beruflich oder privat? | Nur beruflich veranlasste Umzüge bieten volle Werbungskostenabsetzbarkeit |
| Belege sammeln | Rechnungen, Verträge, Quittungen | Keine Barzahlungen ohne Nachweis |
| Umzugskostenpauschale prüfen | Optional bei beruflich bedingtem Umzug anwendbar | Besonders bei Familienumzügen interessant |
| Steuererklärung vorbereiten | Formulare & Anlagen ausfüllen | Anlage N (Angestellte) oder EÜR (Selbstständige) |
| Fristen beachten | Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres | Bei Nutzung von Steuersoftware ggf. Verlängerung möglich |
Die Umzugskostenpauschale
Neben dem Einzelnachweis gibt es für beruflich veranlasste Umzüge auch die Möglichkeit, die Umzugskostenpauschale zu nutzen. Sie erleichtert die Abrechnung, weil keine Einzelbelege erforderlich sind. Die Pauschale deckt typische sonstige Umzugsauslagen wie:
- Renovierungen in der alten Wohnung
- Kosten für Behördengänge und Ummeldungen
- Änderungen von Ausweisen und Verträgen
Die Höhe der Pauschale wird regelmäßig angepasst. Für 2025 gelten folgende Beträge (Stand Oktober 2025):
- 964 € für Alleinstehende
- 1.928 € für Ehepaare / Lebenspartner
- + 642 € pro mitziehendem Kind oder Angehörigen
Tipp: Die Pauschale lohnt sich besonders, wenn Ihre tatsächlichen Nebenkosten darunter liegen – ansonsten ist der Einzelnachweis oft günstiger.
Steuerliche Besonderheiten bei Firmenumzügen
Wenn der Umzug durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert wird, gelten besondere Regeln:
- Umzugskostenvergütung durch Arbeitgeber: Diese kann steuerfrei erfolgen, wenn sie die nachgewiesenen oder pauschalen Umzugskosten nicht übersteigt.
- Doppelte Abrechnung vermeiden: Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt, können nicht zusätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Vertragliche Vereinbarungen: Achten Sie auf klare Regelungen, welche Kosten übernommen werden.
Fazit
Ein Umzug bietet nicht nur einen Neuanfang, sondern auch steuerliches Sparpotenzial. Wer Belege sorgfältig sammelt, die richtigen Voraussetzungen erfüllt und die passenden Abzugsmöglichkeiten nutzt, kann einen erheblichen Teil der Kosten zurückerhalten. Besonders bei beruflich veranlasstem Umzug lohnt sich eine genaue Prüfung. So wird der Wohnungswechsel nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell ein Erfolg.
Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Umzugs
Kann ich private Umzüge steuerlich absetzen?
Ja, aber nur über haushaltsnahe Dienstleistungen. Hier können bis zu 20 % der Lohnkosten (max. 4.000 €) geltend gemacht werden.
Welche Umzugskosten erkennt das Finanzamt an?
Typisch sind Transportkosten, doppelte Mietzahlungen, Reisekosten, Maklergebühren (bei beruflich veranlasstem Umzug), Verpflegungsmehraufwand und diverse sonstige Umzugsauslagen – sofern belegt.
Muss ich Belege einreichen?
Ja, Belege sind zwingend notwendig, insbesondere bei Einzelnachweisen. Bei Pauschalen genügt der Nachweis des beruflichen Veranlassungsgrundes.
Was ist die Umzugskostenpauschale?
Sie ist ein festgelegter Pauschalbetrag für beruflich veranlasste Umzüge, der typische sonstige Umzugsauslagen abdeckt und den Einzelnachweis ersetzt.
Kann mein Arbeitgeber Umzugskosten übernehmen?
Ja, viele Arbeitgeber erstatten Umzugskosten ganz oder teilweise steuerfrei. Wichtig sind schriftliche Vereinbarungen und klare Zuständigkeiten.